Mobilitätsgarantie in NRW

Wenn die Regionalbahn auf sich warten lässt…

 

… soll niemand mehr stundenlang auf dem Bahnsteig frieren, verkünden die örtlichen Verkehrsunternehmen. Bei mehr als 20 Minuten Wartezeit kann man sich ein Ticket für den ICE, IC oder einen anderen Schnellzug kaufen oder mit dem Taxi fahren, das zuständige Verkehrsunternehmen, d.h. das, welches die Verspätung verursacht hat, erstattet die Kosten.

Noble Geste, aber wie sieht die Realität der so genannten “Mobilitätsgarantie” aus? Hoffen, dass zur passenden Zeit alternativ ein IC oder ICE fährt, schnell zum Fahrkartenautomaten rennen, Bares oder das passende Plastikgeld dabeihaben, hochrennen zum anderen Bahnsteig? Wer ist das verursachende Verkehrsunternehmen, wenn ich auf die RE1 von Hamm nach Aachen warte bzw. wie finde ich dieses heraus? Wenn ein Pendlerzug mehr als 20 Minuten Verspätung hat, laufen dann wirklich alle Pendler schnell zum Automaten um eine Karte für den nächsten Intercity zu besorgen?

Erst einmal müssen Verkehrsteilnehmer in Vorleistung treten und das Taxi oder die teurere Zugfahrkarte finanzieren. Bei einer Taxifahrt erscheint es angebracht, aber wieso kann man in einem solchen Fall nicht einfach die Intercitys für Menschen mit “normaler” Fahrkarte freigeben? – fragt der “Kniesbüggel”.

Der Antrag muss innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt sein, die weitere Bearbeitung dauert ebensolange, dann muss die Erstattung tatsächlich bewilligt werden.

Wer sich informieren will, erfährt hier mehr:

Acht Seiten zur Mobilitätsgarantie: https://www.vrs.de/fileadmin/Dateien/Downloadcenter/NRWTarif/NRW_Mobilitaetsgarantie_Folder2020.pdf

 

und hier: http://www.mobil.nrw/mobigarantie

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